Willkommen bei Zunft & Starke, Rechtsanwälte in Dresden

KanzleigebäudeHerzlich Willkommen auf den Webseiten unserer Kanzlei.

Wir sind bundesweit vor allem im Zivilrecht und Wirtschaftsrecht, auf den Gebieten Baurecht und ImmobilienrechtArchitektenrecht,  WEG-Recht und Mietrecht weiter im Handelsrecht, IT-Recht, sowie im  Arbeitsrecht, für unsere Mandanten tätig. Weiterere Arbeitsschwerpunkte sind das Verkehrsrecht, von der Unfallregulierung über Bußgeldsachen bis zum Verkehrsstrafrecht, das Medizinrecht und dasVersicherungsrecht.

Wir möchten Ihnen hier einen Einblick in unsere Kanzlei bieten, wer wir sind, wie wir arbeiten, wie wir uns selbst sehen und was wir anstreben. Schauen Sie sich um und überzeugen Sie sich von unserem Leistungsprofil. Sie finden uns in Dresden-Blasewitz am Waldpark.


Die neusten Beiträge

Diebstahl der Kreditkarte im Ausland? – Das Kreditunternehmen haftet!

Wurde im Urlaub die Kreditkarte oder EC-Karte gestohlen und damit Geld abgehoben, haftete nach bisheriger Rechtslage der Geschädigte für Abhebungen, die bis zur Anzeige des Diebstahls bei den Kreditunternehmen vorgenommen wurden. Da war in den meisten Fällen der Schaden bereits eingetreten.

Selbstständiges Beweisverfahren: Keine Beschwerde gegen Ablehnung der Einholung von Zweitgutachten

Lehnt das Gericht in einem selbstständigen Beweisverfahren die Einholung eines neuen Gutachtens ab, so gibt es hiergegen kein Rechtsmittel.
„Wer das Gutachten verliert, verliert den Prozess.“ So heißt es über Prozesse, bei denen die Richter Gutachten von Sachverständigen einholen und auf Grundlage des Gutachtens entscheiden.

Nach Ende der Zwangsverwaltung kann der Mieter nicht die Mietkaution verlangen, wenn er selbst das Eigentum erwirbt

Mietkaution und Zwangsverwaltung – ein Dauerbrenner! Die Grundlagenentscheidung des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2003 und 2005 lautet, dass der Zwangsverwalter dem Mieter die von diesem an den Schuldner geleistete Mietkaution auszahlen muss, sobald der Rückzahlungsanspruch fällig geworden ist.

Eigentümer–Besitzer-Verhältnis in der Zwangsversteigerung

Wird der Zuschlag in der Zwangsversteigerung nach einer Beschwerde rechtskräftig aufgehoben und in dem Beschluss über die Beschwerde der Zuschlag einem anderen Ersteher erteilt, verliert der ursprüngliche Ersteher das Eigentum rückwirkend an den Schuldner. Der neue Ersteher wird mit dem Wirksamwerden der Zuschlagserteilung durch Beschluss Eigentümer.