BGB- und VOB-Verträge

Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherrn und Unternehmer ist der Bauvertrag. Wann ist es sinnvoll einen Werkvertrag nach den Regeln des BGB zu schließen? Wann bietet es sich an, statt dessen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) zum Vertragsinhalt zu machen? Die Vereinbarung der VOB/B ist im Bauunternehmensbereich üblich. Welche besonderen Rechtsfolgen damit verbunden sind, ist im Einzelnen aber vielfach nicht klar. Wir helfen Ihnen, sich im Dickicht der Einzelbestimmungen der VOB/B sowie in der ausdifferenzierten Rechtsprechung der Gerichte zurecht zu finden.
Lehnt das Gericht in einem selbstständigen Beweisverfahren die Einholung eines neuen Gutachtens ab, so gibt es hiergegen kein Rechtsmittel.
„Wer das Gutachten verliert, verliert den Prozess.“ So heißt es über Prozesse, bei denen die Richter Gutachten von Sachverständigen einholen und auf Grundlage des Gutachtens entscheiden. Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Baurecht, BGB- und VOB-Verträge
Der Anspruch auf Rückerstattung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung unterliegt der dreijährigen Verjährung. Es handelt sich um einen vertraglichen Rückforderungsanspruch.
Der Bundesgerichtshof hatte am 14.01.2010 in zwei parallelen Entscheidungen zur Rückforderung von Vorschüssen zur Mängelbeseitigung Stellung genommen. Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Baurecht, Kostenvorschuss, Mängelbeseitigung, Verjährung
Der Bauherr kann sich auf einfache Weise gegen einen Anspruch auf Rückzahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung verteidigen. Er kann die Aufrechnung mit einem Schadenersatz in gleicher Höhe erklären. Der Schadenersatzanspruch besteht in Höhe der Mängelbeseitigungskosten.
Ein Vorschuss zur Mängelbeseitigung ist zweckgebunden und vom Auftraggeber zur Mängelbeseitigung zu verwenden. Der Auftragnehmer hat einen Rückforderungsanspruch, wenn der Auftraggeber die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt hat.
Der Auftragnehmer kann den an einen Auftraggeber gezahlten Vorschuss zur Mängelbeseitigung zurückfordern, wenn feststeht, dass die Mängel nicht mehr beseitigt werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Auftraggeber vom Auftragnehmer Vorschuss für die Beseitigung von Mängeln einfordern.
Mit der so bezeichneten „Silo-Entscheidung“ vom 23.07.2009 (Az. VII ZR 151/08) hat der Bundesgerichtshof richtungsweisend entschieden, dass nach neuem Schuldrecht Verträge über die Herstellung und Lieferung von beweglichen Bauteilen Werklieferungsverträge sind, auf die Kaufrecht anzuwenden ist.