Fehlendes Gefälle bei Zugangsfläche zu einer Wohnanlage als Werkmangel?

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Baurecht

Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind nicht nur in schriftlichen Regelwerken enthalten.

Diesen Grundsatz hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 21.11.2013 – VII ZR 275/12 – wieder aktualisiert. In dem konkreten Fall forderte eine Wohnungseigentümergemeinschaft Kostenvorschuss in Höhe von 40.000,00 € zur Beseitigung des Werkmangels einer Hof- und Zugangsfläche, unter anderem die Kosten für die fehlende Ausbildung eines Gefälles.

Nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft in beiden Instanzen erfolglos geblieben ist, hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz auf. Er führte aus, dass die Bewertung eines Werkmangels nicht allein danach beurteilt werden darf, dass es in der Baubeschreibung nicht vorgesehen und auch nicht zwingend erforderlich ist.

Ob ein Werkmangel vorliegt, hängt auch davon ab, ob der Besteller ein solches Gefälle nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Umständen, insbesondere dem vereinbarten Qualitäts- und Komfortstandard, erwarten kann.

Merke: Allgemein anerkannte Regeln der Technik existieren auch außerhalb normierter Regelwerke, wie beispielsweise der DIN. Es gibt auch „ungeschriebene“ allgemein anerkannte Regeln der Technik.

 

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RA Zunft

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