Wann verjährt der Honoraranspruch des Architekten bei einer nicht prüfbaren Honorarschlussrechnung?
Geschrieben von RA Zunft in der Kategorie Architektenrecht und Ingenieurrecht, Vergütung (HOAI). 0 Kommentare.
Mit seiner Rechtsprechung, dass ein Auftraggeber die fehlende Prüffähigkeit einer Architektenhonorarschlussrechnung innerhalb von zwei Monaten rügen muss, wollte der Bundesgerichtshof den Architekten helfen. Dass sich diese Rechtsprechung für Architekten auch nachteilig auswirken kann zeigt eine jüngst veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden (Az. 9 U 2220/03). Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Architektenrecht, Honoraranspruch, Schlussrechnung, Verjährung