Selbstständiges Beweisverfahren: Keine Beschwerde gegen Ablehnung der Einholung von Zweitgutachten
Lehnt das Gericht in einem selbstständigen Beweisverfahren die Einholung eines neuen Gutachtens ab, so gibt es hiergegen kein Rechtsmittel.
„Wer das Gutachten verliert, verliert den Prozess.“ So heißt es über Prozesse, bei denen die Richter Gutachten von Sachverständigen einholen und auf Grundlage des Gutachtens entscheiden. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Baurecht, BGB- und VOB-Verträge