Leitungsrecht: Keine Grunddienstbarkeit nach GBBerG bei Geltung von Versorgungsverordnungen
Das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) hat zugunsten der Versorger in den neuen Bundesländern für Leitungen beschränkt persönliche Dienstbarkeiten begründet, ein Leitungsrecht kraft Gesetzes. Nach der Gesetzesregelung kommt es darauf an, dass eine Leitung im Beitrittsgebiet sowohl am 03.10.1990 als auch bei Inkrafttreten der Vorschrift für die einzelne Anlagengruppe genutzt wurde. Kompletten Beitrag lesen ⇒
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