Keine „Berliner Räumung“ nach Zuschlag in Zwangsversteigerung
Aus einem Beschluss über den Zuschlag in einer Zwangsversteigerung kann der Erwerber nicht die Räumung nach dem „Berliner Modell“ gegen die bisherigen Eigentümer betreiben.
Es ist anerkannt, dass Vermieter die zwangsweise Räumung von Mietern nach dem sogenannten „Berliner Modell“ betreiben können. Konkret bedeutet dies, dass der Vermieter den Mieter aus der Wohnung oder dem Haus räumt Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mietrecht, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung