Baugeldempfänger müssen beweisen, dass sie empfangenes Baugeld zweckentsprechend verwendet haben!
Geschrieben von RA Zunft in der Kategorie Baurecht, BGB- und VOB-Verträge, Insolvenzrecht, private Haftung, Werklohn. 0 Kommentare.
Das aus dem Jahre 1909 stammende Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (GSB) hat in den vergangenen Jahren eine enorme Beachtung erfahren. Eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen belegen die Aktualität dieses alten Gesetzes. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Bauforderungen, Baugeld, Baurecht, Sicherung, Werklohn