Zwangsverwaltung und Baukostenzuschuss
Unter bestimmten Voraussetzungen muss sich in der Zwangsverwaltung der Verwalter einen Baukostenzuschuss des Mieters entgegenhalten lassen.
Grundsätzlich gilt, dass Verfügungen über die Miete im Voraus in der Zwangsvollstreckung und insbesondere in der Zwangsverwaltung gegenüber dem Zwangsverwalter unwirksam sind. Wenn also der Mieter die Miete an einen Vermieter für Jahre im Voraus bezahlt hat, muss er die Miete ab dem Zeitpunkt der Beschlagnahme noch einmal an den Zwangsverwalter zahlen. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Baukostenzuschuss, Gewerberaummietrecht, Wohnungsmietrecht, Zwangsverwaltung