Keine Mehrvergütung nach Zuschlag in der Vergabe bei Annahme mit veränderter Bauzeit
Erteilt ein Auftraggeber in einer öffentlichen Vergabe über Bauleistungen den Zuschlag auf das Angebot des Bieters unter Herausnahme einzelner Leistungen, ohne dass dies in der Ausschreibung so vorgesehen ist, liegt darin die Ablehnung eines Bieterangebots in Verbindung mit einem neuen Angebot. Nimmt der Bieter das so modifizierte Angebot an, muss er die Leistung in der neuen Bauzeit ohne Mehrvergütung erbringen.
Wieder einmal hat sich der Bundesgerichtshof zu Fragen der Mehrvergütung bei einem verspäteten Zuschlag im Vergabeverfahren geäußert (Urteil vom 06. 09.2012 – VII ZR 193/10) entschieden. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mehrvergütung, Vergabe, Verwaltungsrecht, Zuschlag