Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Pkw – Leistungsausschluss bei Fahrzeugentwendung wegen Gefahrerhöhung?
Das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Wagens stellt bei einer Fahrzeugentwendung keine die Verwertbarkeit des gestohlenen Fahrzeuges erleichternde Gefahrerhöhung dar die zum Leistungsausschluss in der Fahrzeugversicherung führt, OLG Oldenburg, Urteil des 23.06.2010 – Az: 5 U 153/09. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Fahrzeugentwendung, Gefahrerhöhung, grobe Fahrlässigkeit, Hallo, Kaskoversicherung, Kausalität, Leistungsausschluss, VVG