Nachbarrecht
Nachbarstreitigkeiten waren und bleiben ein Dauerthema. Wie schon Friedrich Schiller wusste, kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Eigentümer von Grundstücken haben grundsätzlich das Recht mit ihrer Sache nach belieben zu Verfahren. Wir unterstützen Grundstückseigentümer bei der Abwehr von Beeinträchtigungen und informieren über die geltenden Normen über die gegenseitige Rücksichtnahme und Duldung. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zahlt sich große anwaltliche Erfahrung aus weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass Konflikte in einem sich fortlaufend steigernden Dauerkonflikt münden.
Die Bestellung eine Grunddienstbarkeit erfolgt im Normalfall durch einen Vertrag. Die Eintragung im Grundbuch kraft Gesetzes ist eine Ausnahme. Mit dem am 25.12.1993 in Kraft getretenen Grundbuchbereinigungsgesetz hat der Gesetzgeber eine solche Ausnahme geschaffen. Kompletten Beitrag lesen
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Risse an einem Gebäude, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Tiefbauarbeiten entstanden sind, können zu einem Ausgleichsanspruch nach dem Nachbarrecht führen. Bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs sind aber die Grundsätze der Vorteilsausgleichung zu beachten. Kompletten Beitrag lesen
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