Insolvenzrecht

Insolvenzschuldner und Insolvenzgläubiger bedürfen zunehmend der rechtskundigen Beratung. Nahezu jedes Insolvenzverfahren zieht eine Strafverfahren nach sich. Die persönliche Inanspruchnahme von Geschäftsführer oder Vorstand durch Sozialversicherungsträger, Finanzverwaltung, Bundesagentur für Arbeit oder Insolvenzgläubiger spielt im Zuge einer Unternehmensinsolvenz eine wichtige Rolle.
Wir beraten und vertreten im Zuge der Vorbereitung einer Insolvenz. Insolvenzgläubigern geben wir Ratschläge, wie sie Forderungsausfälle verhindern oder kompensieren können. Geschäftsführer und Vorstände insolventer Unternehmen schützen wir vor einer Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter.
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzanfechtung
- Anfechtungsprozesse
- Rechtsstreite gegen Insolvenzverwalter

Wird die Gläubigerforderung nach Insolvenzantragstellung bezahlt und nimmt der Gläubiger anschließend den Antrag zurück, ist die Zahlung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung anfechtbar. Die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wird nicht damit herbeigeführt, dass er zur Bezahlung der aktuellen Gläubiger die Mittel verwendet, die er zur Bedienung seiner künftigen Verbindlichkeiten benötigt, BGH Urt. v. 25.10.2012 _ IX ZR 117/11. Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Druckzahlung, Gläubigerbenachteiligung, Insolvenzanfechtung, Zahlungsunfähigkeit
Überträgt ein Gesellschafter einer GmbH seinen Gesellschaftsanteil auf den zweiten Gesellschafter und haben sich beide Gesellschafter für bestimmte Gesellschaftsschulden verbürgt, dann liegt es nahe, dass nach dem Willen der Gesellschafter der nunmehrige Alleingesellschafter im Innenverhältnis auch allein für die Haftung der Bürgschaft einstehen soll, wenn Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Bürgschaft, Haftung, Insolvenzrecht
Kommt es nach faktischer Betriebstillegung aber noch vor Ablauf der Kündigungsfristen der Arbeitnehmer zu einem Betriebsübergang, so tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den bei Betriebsübergang noch bestehenden Arbeitsverhältnissen für deren Restlaufzeit ein. (BAG, vgl. Urteil vom 22.10.2009 – 8 AZR 766/08)
Zahlt ein Auftraggeber (AG) den vereinbarten Gewährleistungseinbehalt auf ein Sperrkonto, das er als Kontoinhaber führt, kann ein Auftragnehmer (AN) bei Insolvenz des AG nicht die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes vom Insolvenzverwalter verlangen.
Das aus dem Jahre 1909 stammende Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (GSB) hat in den vergangenen Jahren eine enorme Beachtung erfahren. Eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen belegen die Aktualität dieses alten Gesetzes.