Planungsfehler des Architekten – im Schadensfall kann bauüberwachender Architekt Mitverschulden des Bauherrn einwenden!
Bis vor kurzem konnte sich ein Bauüberwacher auf ein mitwirkendes Verschulden des Bauherrn nicht berufen, wenn ihm dieser fehlerhafte Pläne zur Verfügung stellte und nach diesen Plänen ein mangelhafter Bau entstand. Damit hat der Bundesgerichtshof in einer grundlegenden Entscheidung (Az. VII ZR 206/06) Schluss gemacht. Kompletten Beitrag lesen ⇒
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