Architektenhaftung nach Grundurteil – Keine Abweisung im Folgeprozess!
Hat ein Gericht dem Grunde nach entschieden, dass eine Baukostenüberschreitung dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber wegen der fehlerhaften Kostenberatung von der Durchführung des Bauvorhabens nicht abgesehen hat, kann die Architektenhaftung im anschließenden Betragsverfahren nicht mit der Begründung verneint werden, die Kostenschätzung sei korrekt gewesen. Kompletten Beitrag lesen ⇒
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