Forderungssicherungsgesetz – Schutz vor Forderungsausfällen in der Baubranche

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Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Es verfolgt den Zweck, Werkunternehmer besser vor Forderungsausfällen zu schützen, weil eine Vielzahl von Insolvenzen in der Baubranche auf Forderungsausfällen zurückzuführen sind.

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Auch Architekten können eine „Bauhandwerkersicherung“ verlangen!

Geschrieben von RA Zunft in der Kategorie Architektenrecht und Ingenieurrecht. 0 Kommentare.

Eine möglicherweise bahnbrechende Entscheidung zum Architektenrecht hatte jüngst das OLG Düsseldorf (Az.: 21 U 26/04) vorgelegt: Ein Bauherr hatte mit einem Architekten einen Planervertrag über ein Gesamthonorar von 98.000,00 € vereinbart. In seiner ersten Abschlagsrechnung rechnet der Architekt die bis dahin erbrachten Leistungsphasen ab. Als der Bauherr die Abschlagsrechnung nicht bezahlt, verlangt der Architekt eine Sicherheit nach dem Bauhandwerkersicherungsgesetz. Kompletten Beitrag lesen ⇒


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Der Bürge haftet nicht aus Vertragserfüllungsbürgschaft, wenn der Hauptvertrag beendet ist.

Geschrieben von RA Zunft in der Kategorie Baurecht, BGB- und VOB-Verträge. 0 Kommentare.

Einen interessanten Bürgschaftsfall hatte das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2 O 279/04) zu entscheiden: Auf ein Verlangen eines Auftragnehmers nach einer Bauhandwerkersicherung leistet der Auftraggeber zunächst nur eine Finanzierungsbestätigung. Das lehnt der Auftragnehmer ab, stellt die Arbeiten ein und verlangt mit Nachfrist erneut die Bauhandwerkersicherheit. Kompletten Beitrag lesen ⇒