Der Erstkäufer einer vom Bauträger errichteten Eigentumswohnung muss nicht in jedem Fall Wohngeld an die „werdende“ und später entstandene Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen!
Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Wohngeld (auch: Hausgeld) zahlen. Das ist klar (§ 16 Abs. 2 WEG). Dazu müssen sie Eigentümer geworden sein. Das heißt, sie müssen im Grundbuch stehen (§ 4 Abs. 1 WEG). So weit, so einfach. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Bauträger, Haftung, WEG-Recht, Wohnungseigentümergemeinschaft