Bundesverfassungsgericht – Raser dürfen weiter mit Blitzerfotos gejagt werden – Der Fotobeweis zum Nachweis von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist nicht verfassungswidrig
Nach der Entscheidung über die Unzulässigkeit von Videoaufnahmen auf Vorrat für die Verfolgung von Abstandsverletzungen auf Bundesautobahnen wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen, gegen sog. „Blitzerfotos“ kurz und knapp zurück. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Beweisverwertungsverbot, bussgeldbescheid, Datenschutz, Fotobeweis, informationelle Selbstbestimmung