OLG Bamberg – Nächtliche zwangsweise Blutentnahme ohne Richterbeschluss in Bayern zulässig
Ein Gutachten über die Blutalkoholkonzentration darf im Prozess als Beweismittel verwendet werden, auch wenn die Polizeibeamten dem Beschuldigten die Blutprobe nachts zwangsweise entnehmen lassen, ohne zuvor einen richterlichen Beschluss einzuholen, OLG Bamberg, Beschluss vom 20.11.2009, Az: 2 Ss Owi 1283/09. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Blutentnahme, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Trunkenheitsfahrt