Zur Befugnis des behandelnden Arztes für die Beauftragung von teuren Laboruntersuchungen auf Kosten des Patienten
Geschrieben von RA Starke in der Kategorie Medizinrecht. 0 Kommentare.
Die Befugnis des Arztes, mit dem beim Patienten entnommenen Blut teure Laboruntersuchungen auf dessen Kosten zu veranlassen, richtet sich danach, was für eine medizinisch notwendige Versorgung des Patienten geboten ist, § 1 II 1 GOÄ, (BGH Urteil vom 14.01.2010 – III ZR 173/09). Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Arzthaftung, GOÄ, Laborarzt, Überweisung, Vollmacht