Wegerecht: Das Recht, ein Grundstück als Zufahrt zu benutzen, kann auch durch ei-nen mündlichen Vertrag vereinbart werden.
Der Eigentümer eines gefangenen Grundstücks hat ein wegerechtliches Problem. Da er nicht direkt an eine öffentliche Straße angeschlossen ist, ist er darauf angewiesen, dass der Nachbar einer Zufahrt zustimmt. Will etwa der Eigentümer des gefangenen Grundstücks bauen, muss für das Bauvorhaben die wegemäßige Erschließung gesichert sein. Kompletten Beitrag lesen ⇒
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