Umsatzsteuererhöhung zum 01.01.2007 – Handlungsbedarf für die Vertragspraxis!
Der neue allgemeine Steuersatz von 19% gilt ab dem 01.01.2007. Lieferungen und sonstige Leistungen, die ab dem 01.01.2007 erbracht werden, unterliegen dem erhöhten Steuersatz. Die umsatzsteuerlichen Übergangsregelungen führen zu gestalterischen Überlegungen, insbesondere im Bereich des Bau- und Bauträgerrechts. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Baurecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Teilleistung, Umsatzsteuer