Kein Provisionsanspruch des Maklers bei Abweichung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung von 25 % über dem gemeinsam vorgestellten Preis.
Will der Makler einen Provisionsanspruch durchsetzen, hat er bei Gericht einen „Hürdenlauf“ vor sich.
Er muss zunächst einen Vertrag zwischen dem Makler und dem Auftraggeber darlegen. Er muss zweitens eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ausgeübt haben. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Maklerhonorar, Maklerrecht, Maklervertrag, Provisionsanspruch