Eigentumsverletzung durch Mängel der Werkleistung?
Die Herstellung eines mangelhaften Werkes ist grundsätzlich keine Eigentumsverletzung. Wenn zur Ausführung einer vertraglichen Bauleistung Eingriffe in die Bausubstanz und damit in das Eigentum des Auftraggebers nötig sind, entstehen auch dann keine deliktischen Ansprüche wegen einer Eigentumsverletzung, wenn diese Eingriffe unfachmännisch ausgeführt wurden. So hat es das Oberlandesgericht Dresden am 30.08.2012 (10 U 223/12) entschieden. Kompletten Beitrag lesen ⇒