Rückforderung von Vorschüssen zur Mängelbeseitigung – Verjährung?
Der Anspruch auf Rückerstattung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung unterliegt der dreijährigen Verjährung. Es handelt sich um einen vertraglichen Rückforderungsanspruch.
Der Bundesgerichtshof hatte am 14.01.2010 in zwei parallelen Entscheidungen zur Rückforderung von Vorschüssen zur Mängelbeseitigung Stellung genommen. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Baurecht, Kostenvorschuss, Mängelbeseitigung, Verjährung