Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für einen Reparaturzeitraum von wenigen Tagen muss sich der Geschädigte keinen Eigenanteil an den Mietwagenkosten für ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Dies gilt auch bei Anmietung eines klassengleichen Fahrzeuges, AG Rudolstadt, Urteil vom 14.04.2010 – Az: 3 C 549/09, 2 C 104/09. Kompletten Beitrag lesen ⇒