Mit dem System VKS 3.0 ohne konkreten Anlass gewonnene Abstandsmessergebnisse sind nicht gerichtsverwertbar.
Die aufgrund anlassloser Überwachung ohne gesetzliche Grundlage mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 gewonnenen Messergebnisse unterliegen einem Beweisverwertungsverbot in Gerichtsverfahren gegen die Betroffenen – OLG, Oldenburg, Beschluss vom 27.11.2009,Az: Ss Bs 186/09. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Abstandsmessung, Bußgeldbescheid, Bußgeldverfahren, Fahrverbot, Ordnungswidrigkeit, Videoaufzeichnung