Bei einem gekündigten Pauschalvertrag kann der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen nach Einheitspreisen seines Angebotes unter Abzug des Pauschalierungsabschlages abrechnen.
Die Abrechnung von gekündigten Detail-Pauschalpreisverträgen war lange Zeit ein „Dauerbrenner“ bei den Gerichten. Inzwischen hat sich die Problematik weitgehend zugunsten der Auftragnehmer gesetzt. Hierzu ein weiteres Beispiel mit der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 22.06.2005 (Az.: 4 U 137/03): Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Baurecht, Prüfbarkeit, Schlussrechnung, Werklohn