Schmiergeld begründet Schadenersatz in gleicher Höhe
Schmiergeldzahlungen bei Baurechtsabschlüssen – ein riskantes Spiel für jeden, der sich daran beteiligt. Der Arbeitnehmer, der Schmiergeld annimmt, macht sich wegen Vorteilsnahme strafbar, riskiert seinen Arbeitsplatz und muss seinem Arbeitgeber das angenommene Schmiergeld als Schadenersatz herausgeben. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
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