Kann ein Auftraggeber den Sicherheitseinbehalt und die Gewährleistungsbürgschaft als doppelte Sicherheit behalten?
In einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 04.07.2003 (Az. 328 O 508/02) behielt ein Auftraggeber den vereinbarten Sicherheitseinbehalt ein, obwohl der Auftragnehmer ihm eine Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des Sicherheitseinbehaltes gestellt hatte. Der Auftraggeber zahlte auch nicht den Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Baurecht, Bauvertrag, Gewährleistungsbürschaft, Sicherheitseinbehalt