Zur Haftung des Architekten für Gestaltung von Bauverträgen.
Geschrieben von RA Zunft in der Kategorie Architektenhaftung. 0 Kommentare.
Ist der Architekt zur Mitwirkung bei der Vergabe beauftragt, gehört die Vorbereitung der Bauverträge mit wirksamen Vertragsbedingungen wie zum Beispiel eine Vertragsstrafenvereinbarung zum Kernbereich seiner Leistungspflichten. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Architektenhaftung, Architektenrecht, Vergabe, Vertragsstrafenvereinbarung