Muss bei einem gekündigten Bauvertrag immer eine Abnahme vorliegen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2006 eine Kehrtwende in seiner Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Abnahme bei einem gekündigten Bauvertrag vollzogen. Er hatte entschieden, dass – im Gegensatz zu früher – auch bei einem gekündigten Bauvertrag grundsätzlich eine Abnahme erfolgen muss, wenn ein Auftragnehmer (AN) für seine bis zur Kündigung erbrachten Teilleistungen Werklohn einfordert. Kompletten Beitrag lesen ⇒