Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung
Rechnet ein Vermieter über die Betriebskosten am Ende des Mietvertrages nicht ab, kann der Mieter ohne den Umweg einer Klage auf Erstellung einer Betriebskostenabrechnung direkt die Rückforderung von geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen verlangen. Dieses Rückforderungsrecht besteht aber nicht unbegrenzt. Es geht nur soweit, wie der Mieter nicht die Möglichkeit hatte, Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mietrecht, Wohnraummietrecht