Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung

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Rechnet ein Vermieter über die Betriebskosten am Ende des Mietvertrages nicht ab, kann der Mieter ohne den Umweg einer Klage auf Erstellung einer Betriebskostenabrechnung direkt die Rückforderung von geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen verlangen. Dieses Rückforderungsrecht besteht aber nicht unbegrenzt. Es geht nur soweit, wie der Mieter nicht die Möglichkeit hatte, Kompletten Beitrag lesen ⇒


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Kann man einen Mietspiegel überprüfen lassen?

Geschrieben von RA Zunft in der Kategorie Mietrecht, Wohnraummietrecht. 0 Kommentare.

Hat eine Stadt oder Gemeinde einen Mietspiegel, greifen die Vermieter für eine Mieterhöhung regelmäßig auf den Mietspiegel zurück. Ist der Mietspiegel ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel, wird vermutet, dass der Mietspiegel die Vergleichsmiete wiedergibt.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der alle zwei Jahre überarbeitet werden muss und der von den Interessenverbänden der Vermieter und der Mieter anerkannt wird. Kompletten Beitrag lesen ⇒


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Heizkosten und Warmwasserkosten können in einer Betriebskostenabrechnung für eine Mietwohnung immer umgelegt werden!

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Der Vermieter kann von dem Wohnungsmieter auch dann aus einer Betriebskostenabrechnung die Zahlung von Heizkosten und Warmwasserkosten verlangen, wenn er mit dem Mieter nicht die Umlage von Heizkosten und Warmwasserkosten vereinbart hat. Kompletten Beitrag lesen ⇒


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Rückforderung eines Vorschusses – Verjährung nach drei Jahren!

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Den von einem Vermieter geleisteten Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln muss der Mieter zweckgebunden verwenden. Der Mieter muss über den geleisteten Vorschuss abrechnen und den nicht verbrauchten Vorschuss zurückerstatten. Dieser Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren. Kompletten Beitrag lesen ⇒


Wertausgleich bei Vornahme nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen.

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In fast allen alten Mietverträgen sind die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen unwirksam. Das hat sich mittlerweile herumgesprochen. Schönheitsreparaturen, die an starre Fristen anknüpfen, sind nichtig. Eine Abwälzung der Renovierungspflicht auf den Mieter findet in so einem Fall nicht statt. Der Mieter schuldet dann überhaupt keine Schönheitsreparaturen. Soweit die Rechtslage. Kompletten Beitrag lesen ⇒


Abrechnung der Betriebskosten nach dem „Abflussprinzip“ kann zulässig sein.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22.02.2008 (Az.: VIII ZR 49/07) eine Grundsatzentscheidung zur Nebenkostenabrechnung bei Mietverträgen getroffen. Im konkreten Fall hat der BGH eine Abrechnung nach dem sogenannten „Abflussprinzip“ zugelassen. Abgerechnet werden dann Zahlungen, die der Vermieter im Wirtschaftsjahr getätigt hat, ohne dass es darauf ankommt, dass die Leistung im Abrechnungszeitraum erbracht wurde. Kompletten Beitrag lesen ⇒


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