Wohnungseigentümer können mehrheitlich beschließen, als Verband einen Kredit aufzunehmen
Die Wohnungseigentümer einer WEG haben die Kompetenz, als Verband einen Kredit zur Deckung des Finanzbedarfs einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen. Mit Urteil vom 28.09.2012 hat der BGH (Az. V ZR 251/11) eine wichtige Klarstellung getroffen.
Es war Anliegen der WEG-Reform 2007, die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums durch Stärkung der Beschlusskompetenz zu erleichtern. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: WEG-Recht, Wohnungseigentumsrecht