Ein WEG-Beschluss über Vergleich von Mängelansprüchen bindet nicht den einzelnen Eigentümer!
In einer Entscheidung zum Bauträgerrecht lag dem Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 347/03) folgende Konstellation vor: Ein Bauträger errichtete eine größere Wohnungseigentumsanlage. Während der Gewährleistungsfrist leiteten die Erwerber ein selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln ein. Kompletten Beitrag lesen ⇒
Schlagworte zu diesem Beitrag: Immobilienrecht, Recht, Wohnungseigentumsrecht