Verkehrsrecht


Sie hatten einen Unfall?
Ihr Fahrzeug ist nur noch Schrott?
Sie sind dabei verletzt worden?
Und die Versicherung zahlt nicht?
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Dann sind Sie hier richtig.
Beginnen Sie nicht, mit der Polizei oder der Versicherung des Unfallgegners zu korrespondieren, ohne vorher einen Rechtsanwalt gesprochen zu haben!
Wie beauftragen Sie uns?
Vereinbaren Sie einen Termin oder schicken Sie uns die Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail. Gern können wir, sobald die Unterlagen hier sind, alles weitere am Telefon besprechen. Wir nehmen Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf. Übrigens bei fremdverschuldeten Unfällen (Schadensregulierung) zahlt die Gegnerversicherung ihre Anwaltskosten (auch bei Teilschuld). Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Unfallregulierung * Bußgeldsachen * Verkehrsstrafrecht * Auto-Kauf
Lassen die Urteilsausführungen erkennen, dass der Tatrichter das Schweigen des Betroffenen in der Hauptverhandlung und dessen mangelnde Bereitschaft an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe mitzuwirken als ein ungebührliches Verhalten gegenüber dem Gericht aufgefasst hat, so liegt die Vermutung nahe, dass die vom Gericht im Urteil festgesetzte Verdoppelung der Regelgeldbuße eine Bestrafung des Verhaltens des Betroffenen während der Verhandlung beinhaltet, KG Beschl. v. 11.6.2010 – Az: 3 Ws(B) 270/10. Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Aussageverweigerungsrecht, Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung, Maßregelungsverbot, Rechtsbeschwerde, Verkehrsordnungswidrigkeit
Das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Wagens stellt bei einer Fahrzeugentwendung keine die Verwertbarkeit des gestohlenen Fahrzeuges erleichternde Gefahrerhöhung dar die zum Leistungsausschluss in der Fahrzeugversicherung führt, OLG Oldenburg, Urteil des 23.06.2010 – Az: 5 U 153/09. Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Fahrzeugentwendung, Gefahrerhöhung, grobe Fahrlässigkeit, Hallo, Kaskoversicherung, Kausalität, Leistungsausschluss, VVG
Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für einen Reparaturzeitraum von wenigen Tagen muss sich der Geschädigte keinen Eigenanteil an den Mietwagenkosten für ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Dies gilt auch bei Anmietung eines klassengleichen Fahrzeuges, AG Rudolstadt, Urteil vom 14.04.2010 – Az: 3 C 549/09, 2 C 104/09.
Das mehrtägige Abstellen des versicherten Pkw mit Zweitschlüssel im Handschuhfach in einem bewachten Parkhaus in der Slowakei begründet keine grob fahrlässige Herbeiführung der Fahrzeugentwendung, LG Ingolstadt, Urteil vom 09.02.2010 Az: 43 O 1591/09.
In einer interessanten Entscheidung hat das Amtsgericht Siegburg jetzt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, dem Anspruchsteller die Gutachterkosten zur Ermittlung des Fahrzeugschadens in voller Höhe zu ersetzen, obwohl der Anspruchsteller am Unfall selbst unstreitig eine Mitschuld von 50 Prozent zu tragen hatte, Urteil des AG Siegburg, Urteil vom 31.03.2010 Az: 111 C 10/10
Der Geschädigte muss sich keinen höheren Restwert anrechnen lassen, der sich nur nach Recherchen auf dem Sondermarkt der Internet-Restwertbörsen ergibt. Maßgeblich für die Restwertermittlung ist, was der Geschädigte bei Inzahlunggabe seines Unfallwagens oder bei einem Verkauf auf dem ihm zugänglichen regionalen Markt erzielen könnte