Auto-Kauf

Wir beraten und vertreten Sie zu Rechtsfragen beim Fahrzeugkauf, d.h. zum Neu- und Gebrauchtwagenkauf wie auch bei Leasingproblemen und Finanzierungsgeschäften. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche bei mangelhaften Fahrzeugen gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen und Folgeansprüche durchzusetzen. Bei Leasingvertrags- bzw. Abwicklungsproblemen übernehmen wir die Auseinandersetzung mit Ihrem Leasinggeber.

Die EU-Verbraucherrichtlinie steht der Anwendung von § 346 BGB im Rücktrittsfall nicht entgegen. Ein Verbraucher muss bei Rücktritt vom Autokauf wegen Fahrzeugmängeln Nutzungsentschädigung für die Zeit der Fahrzeugnutzung an den Verkäufer zahlen, BGH, Urteil vom 16.09.2009 Az: VIII ZR 243/08.
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Schlagworte zu diesem Beitrag: Autokauf, Gebrauchtwagenkauf, Nutzungsäntschädigung, Rückabwicklung, Rücktritt, Sachmangel
Die Garantiezusage eines Kfz-Händlers, wonach der Käufer gegen Entgelt bei Mängeln am Fahrzeug nach Wahl Reparaturansprüche gegen den Händler oder Reparaturkostenerstattungsansprüche gegen den Versicherer erhält, unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, BFHE 201, 343.
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Schlagworte zu diesem Beitrag: Autokauf, Garantie, Gebrauchtwagenkauf, Mängel, Umsatzsteuerpflicht
Sind seit Werkauslieferung und Herstellung eines Kraftfahrzeugs bis zu dessen Erstzulassung mehr als zwölf Monate vergangen, so handelt es sich nicht mehr um einen Jahreswagen, Vgl. BGH Urteil vom 7.6.2006 – VIII ZR 180/05, NJW 2006, 2694