Bußgeldsachen


Sie haben einen Bußgeldbescheid (Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß u.a.) erhalten und nun droht Ihnen ein Fahrverbot, dann sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen und zwar bevor Sie sich auf Diskussionen mit Polizei, Bußgeldstelle oder Richter einlassen.
Lassen Sie einem Fehler nicht den nächsten folgen. Vertrauen Sie große und kleine Verkehrssünden am besten Ihrem Anwalt an. Bevor sich Ihre Punkte vermehren.
Vereinbaren Sie einen Termin – senden Sie uns das Anhörungsschreiben oder den Bußgeldbescheid per Post, Fax oder E-Mail zu. Alles weitere erledigen wir! Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Achtung! In aller Regel sind Fristen zu beachten. Die Fristen sind im Ordnungswidrigkeitenrecht sehr kurz; z.B. für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid – 2 Wochen; und für Rechtsmittel gegen ein Urteil oder einen Gerichtsbeschluss – oft nur 1 Woche. Verlieren Sie also keine Zeit.
Lassen die Urteilsausführungen erkennen, dass der Tatrichter das Schweigen des Betroffenen in der Hauptverhandlung und dessen mangelnde Bereitschaft an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe mitzuwirken als ein ungebührliches Verhalten gegenüber dem Gericht aufgefasst hat, so liegt die Vermutung nahe, dass die vom Gericht im Urteil festgesetzte Verdoppelung der Regelgeldbuße eine Bestrafung des Verhaltens des Betroffenen während der Verhandlung beinhaltet, KG Beschl. v. 11.6.2010 – Az: 3 Ws(B) 270/10. Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Aussageverweigerungsrecht, Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung, Maßregelungsverbot, Rechtsbeschwerde, Verkehrsordnungswidrigkeit
Vielen ist gar nicht bewusst, für Verkehrsrüpel gilt Deutschland immer noch als Insel der Glückseeligen. Denn obwohl die Bußgeldsätze hier unlängst deutlich angehoben worden sind, kommen Verkehrssünder hierzulande im Vergleich zum Ausland immer noch vergleichsweise günstig davon. Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Alkohol am Steuer, bussgeldbescheid, Einspruch, Fahrverbot, Geldbuße, Promillegrenze, Verkehrsrecht, Vollstreckung
Wer glaubt im Ausland könne man ohne konkrete Sanktionen fürchten zu müssen, einfach darauf los fahren, der kann schnell ein böses Erwachen erleben. Bereits in Vergessenheit geratene Parkzettel und Tempoüberschreitungen können die Urlaubserlebnisse manchmal noch lange nach dem Urlaub trüben.
Nach der Entscheidung über die Unzulässigkeit von Videoaufnahmen auf Vorrat für die Verfolgung von Abstandsverletzungen auf Bundesautobahnen wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen, gegen sog. „Blitzerfotos“ kurz und knapp zurück.
Das von der Bundesregierung geplante Geldsanktionengesetz wird das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) erheblich (im 9. Teil) auf den Bereich der Ordnungswidrigkeiten insbesondere der Verkehrsordnungswidrigkeiten erweitern.
In einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.2.2010 – 3 RBs 8/10 wurden die mit dem Vibram-System erhobenen Daten von Video – Brückenabstandsmessungen jetzt generell als nicht verwertbar angesehen (Beweisverwertungsverbot)