Bald Knöllchen und Bussgelder ohne Grenzen – Das neue Geldsanktionengesetz (EuGeldG)

Das von der Bundesregierung geplante Geldsanktionengesetz wird das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) erheblich (im 9. Teil) auf den Bereich der Ordnungswidrigkeiten insbesondere der Verkehrsordnungswidrigkeiten erweitern. Mit Inkrafttreten des Gesetzes (geplant ist der 01.10.2010, realistisch ist das Jahresende) werden die im Sommer 2010 in den Urlaubsländern der EU verwirkten Ordnungswidrigkeiten auch in Deutschland vollstreckt werden können.

Das neue Gesetz wird es jedem EU-Mitgliedsstaat ermöglichen, seine Bussgelder und Geldstrafen auch aus dem verkehrsrechtlichen Bereich in Deutschland vollstrecken zu lassen. Dies ist bislang aufgrund eines bilateralen Abkommens nur für Bussgelder aus Österreich möglich. Das Abkommen mit Österreich soll parallel weiter gelten. Die neue Regelung soll für alle nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im EU-Ausland verhängten Bussgelder ab dem Betrag von 70,00 € aufwärts gelten. Wahrscheinlich werden viele EU-Länder in derzeit laufenden Bussgeldverfahren gegen deutsche Urlauber das Inkrafttreten des Gesetzes noch abwarten, um dann auch rückwirkend die in diesem Sommer von den Urlaubern begangenen Verfehlungen zu ahnden und in Deutschland vollstrecken zu lassen.

Massgeblich für die Vollstreckbarkeit in Deutschland soll nämlich nicht sein, ob die Tat vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurde, vielmehr soll das neue Gesetz für alle nach seinem Inkrafttreten verschickten ausländischen Bussgeldbescheide gelten. Da die Verjährungsfristen im Ausland teilweise deutlich länger sind als hierzulande, drohen Schnellfahrern künftig noch nachträglich unangenehme Grüße aus ihrem diesjährigen Urlaubsland.

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