Unfallregulierung

Ein Unfallgeschädigter hat die Wahl, ob er sein Kfz reparieren lässt und von der Versicherung Bezahlung der Reparaturrechnung fordert, oder ob er sich den Schaden laut Gutachten auszahlen lässt und das Geld beliebig verwendet.
So weit so gut: Aber was gilt bei Totalschäden? Wer bestimmt, ob Ihr Auto einen Totalschaden hat? Brauchen Sie einen Gutachter? Wer wählt den Gutachter und wer bezahlt Ihn? Müssen Sie den Unfall melden? – Auch wenn Sie gar nicht schuld sind? Brauchen Sie Ihre Kaskoversicherung? Woher bekommen Sie einen Mietwagen? Müssen Sie die Werkstatt beauftragen, die Ihnen die Versicherung vorgibt? Wie schildert man den Unfall der Versicherung? Und, und, und …
Plötzlich Fragen über Fragen, Entscheidungen sind von Ihnen gefordert, Sie fühlen sich von allen Seiten bedrängt und völlig unvorbereitet. Behalten Sie kühlen Kopf, nehmen Sie sich einen Anwalt und lassen Sie sich beraten. Gemeinsam mit uns treffen Sie die richtigen Entscheidungen. Wir kennen uns aus im Dickicht der Bestimmungen des Schadenersatz- und Versicherungsrechts. Wir wissen um die verschiedenen Interessen von Versicherungen und Behörden, Autohändlern- und Werkstätten, Autovermietern, Abschlepp- und Verwertungsunternehmen etc. Wir helfen Ihnen bei der Unfallregulierung zwar nicht umsonst, dafür aber nur in Ihrem Interesse.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und senden Sie uns den Fragebogen über das Portal Schadenfix ausgefüllt zu. Oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in unserer Kanzlei. Wir setzen uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und klären die Kostenübernahme.
Übrigens, in Unfallsachen(Schadensregulierung) – bei unverschuldeten Unfällen und oft sogar bei Teilschuld – muss Ihnen die Gegnerversicherung die Anwaltskosten bezahlen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir kümmern uns darum.
Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für einen Reparaturzeitraum von wenigen Tagen muss sich der Geschädigte keinen Eigenanteil an den Mietwagenkosten für ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Dies gilt auch bei Anmietung eines klassengleichen Fahrzeuges, AG Rudolstadt, Urteil vom 14.04.2010 – Az: 3 C 549/09, 2 C 104/09. Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Abzug, Eigenanteil, ersparte Eigenaufwendungen, Mietwagenkosten, Schadenersatz, Unfallregulierung, Verkehrsrecht
In einer interessanten Entscheidung hat das Amtsgericht Siegburg jetzt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, dem Anspruchsteller die Gutachterkosten zur Ermittlung des Fahrzeugschadens in voller Höhe zu ersetzen, obwohl der Anspruchsteller am Unfall selbst unstreitig eine Mitschuld von 50 Prozent zu tragen hatte, Urteil des AG Siegburg, Urteil vom 31.03.2010 Az: 111 C 10/10 Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Gutachterkosten, Mithaftung, Mitverschulden, Rechtsverfolgungskosten, Sachverständigenkosten, Schadenersatz
Der Geschädigte muss sich keinen höheren Restwert anrechnen lassen, der sich nur nach Recherchen auf dem Sondermarkt der Internet-Restwertbörsen ergibt. Maßgeblich für die Restwertermittlung ist, was der Geschädigte bei Inzahlunggabe seines Unfallwagens oder bei einem Verkauf auf dem ihm zugänglichen regionalen Markt erzielen könnte
Haftpflichtversicherer sind nicht berechtigt, Bilder aus Schadengutachten, die im Auftrag des Geschädigten erstellt wurden, ungefragt im Internet in so genannte Restwertbörsen einzustellen, um damit erhöhte Restwertangebote zu erzielen, die dann zur Kürzung der Schadenersatzansprüche des Geschädigten verwandt werden.
Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist es den Versicherungen gestattet, bei Pflichtverletzungen der Versicherten im Zusammenhang mit einem Schadenfall die vertraglich geschuldeten Leistungen unter Berufung auf die Pflichtverletzung anteilig zu kürzen.
Im Schnitt wird jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht schuld, das ist dabei immer wieder die Frage.