Verkehrsstrafrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall. Es gab Verletzte. Und nun wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Es klingelt. Die Polizei steht vor der Tür und fragt, wer am Nachmittag mit Ihrem Wagen unterwegs war. Das Kfz soll an einem Unfall beteiligt gewesen sein.
Sie kommen gerade von einer Feier und geraten in eine Verkehrskontrolle.
In die Mühlen der Strafjustiz gerät man schneller als als gedacht. Bewahren Sie kühlen Kopf. Keine unüberlegten Äußerungen gegenüber den Beamten – Reden ist Silber und Schweigen ist Gold. Nichts unterschreiben! Konsultieren Sie umgehend einen Anwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt, und zwar bevor Sie sich auf Diskussionen mit Polizei, Bußgeldstelle oder Richter einlassen.
Lassen Sie einem Fehler nicht den nächsten folgen. Vertrauen Sie große und kleine Verkehrssünden zuerst Ihrem Anwalt an.
Denn kleine Verfehlungen oder ein kurzer Moment der Unachtsamkeit können schnell ungeahnte und völlig unerwartete Folgen haben. Plötzlich stehen empfindliche Geldstrafen, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug und lange Sperrfristen im Raum. Als weitere Folgen stehen der Job oder der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Jetzt kann die vermeintliche Bagatelle schnell die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Wer dann noch glaubt, so schlimm wird es schon nicht werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben doch sicher besseres zu tun, die jagen doch die wirklich schweren Jungs, der irrt sich gewaltig. Verkehrsdelikte gelten zwar als sogenannte Massendelikte. Dennoch, am Autofahrer tobt sich der Rechtsstaat aus. Verkehrsdelikte werden besonders gründlich verfolgt – denn das ist gut für die Statistik. Und die Staatsanwaelte fordern meist deutlich höhere Strafen als bei anderen Delikten – denn beim Autofahrer gibt es meist auch noch etwas zu vollstrecken.
Lassen die Urteilsausführungen erkennen, dass der Tatrichter das Schweigen des Betroffenen in der Hauptverhandlung und dessen mangelnde Bereitschaft an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe mitzuwirken als ein ungebührliches Verhalten gegenüber dem Gericht aufgefasst hat, so liegt die Vermutung nahe, dass die vom Gericht im Urteil festgesetzte Verdoppelung der Regelgeldbuße eine Bestrafung des Verhaltens des Betroffenen während der Verhandlung beinhaltet, KG Beschl. v. 11.6.2010 – Az: 3 Ws(B) 270/10. Kompletten Beitrag lesen
Schlagworte zu diesem Beitrag: Aussageverweigerungsrecht, Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung, Maßregelungsverbot, Rechtsbeschwerde, Verkehrsordnungswidrigkeit
Das von der Bundesregierung geplante Geldsanktionengesetz wird das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) erheblich (im 9. Teil) auf den Bereich der Ordnungswidrigkeiten insbesondere der Verkehrsordnungswidrigkeiten erweitern. Kompletten Beitrag lesen
Absolute Alkoholabstinenz nach der Tat, 6 Monate vorläufige Fahrerlaubnisentziehung sowie die Teilnahme an einer Suchtberatung und umfassende psychosoziale Betreuung nach der Trunkenheitsfahrt können Gründe sein, die einen Fahrerlaubnisentzug im Urteil ausschließen, AG Iserlohn, Urteil vom 23.06.2009, Az. 17 Cs 874 Js 1168/08 – 110/09.
Ein Gutachten über die Blutalkoholkonzentration darf im Prozess als Beweismittel verwendet werden, auch wenn die Polizeibeamten dem Beschuldigten die Blutprobe nachts zwangsweise entnehmen lassen, ohne zuvor einen richterlichen Beschluss einzuholen, OLG Bamberg, Beschluss vom 20.11.2009, Az: 2 Ss Owi 1283/09.
Wird entsprechend langjähriger Praxis die Anordnung einer Blutprobe von einem Polizeibeamten ohne vorherige Einschaltung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts angeordnet, so unterliegt die Blutprobe einem Verwertungsverbot. Vgl. OLG Dresden Urt. v.11.05.2009, Az1 Ss 90/09.
In einer erfreulichen Entscheidung vom 18.08.2009 Az: 3 Ss 293/08 hat das OLG Hamm der leider weit verbreiteten Polizeipraxis Einhalt geboten, Zwangsmaßnahmen gegen Beschuldigte unter dem Vorwand der Gefahr im Verzug ohne Richterzustimmung anzuordnen und durchzusetzen.