Verwaltungsrecht

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sind wir für unsere Mandanten vorgerichtlich und auch gerichtlich tätig.

Verwaltungsrechtliche Fragen stellen sich in allen Lebensbereichen, sei es im Straßenverkehrsrecht, im Baurecht, im Schulrecht oder im Recht der öffentlichen Abgaben.

Behörden sind dem Bürger gegenüber in ihrem Fachwissen im Vorteil. Umso wichtiger ist es, dass sich der Bürger umfassend und speziell beraten und vertreten lässt, um seine Rechte wahrnehmen zu können, wobei auch die Einhaltung von Grundrechten gegenüber den Bürgern zu prüfen ist.


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Die wiederholte Heranziehung eines Unternehmens zur Auskunfterteilung für eine staatliche Statistik ist nicht verfassungswidrig.

Geschrieben von RA Zunft in der Kategorie Verwaltungsrecht. 0 Kommentare.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich im Urteil vom 29.06.2011 (Az. 8 C 7/10) mit der Klage einer Rechtsanwalts-GmbH, die nach dem Dienstleistungsstatistikgesetzt (DlStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) in fünf aufeinander folgenden Jahren für eine Umfrage herangezogen wurde, auseinandergesetzt. Kompletten Beitrag lesen

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Grundsteuer: Erlass bei Mietausfall

Geschrieben von RA Zunft in der Kategorie Verwaltungsrecht. 0 Kommentare.

Der Steuerpflichtige hat auch dann einen Anspruch auf einen Grundsteuererlass, wenn die Ertragsminderung strukturell bedingt und nicht nur vorübergehend ist.

Ausgangsbasis des Vorgangs war die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach Mietausfälle aufgrund strukturell bedingt fehlender Mieternachfrage nicht zu einem Anspruch auf Grundsteuererlass führen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 08.10.2010 (Az. 9 K 1032/09) diese Rechtsprechung relativiert. Kompletten Beitrag lesen

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Abwasser – Grunddienstbarkeit bietet dauerhafte Sicherung der Anbindung für Eigentümer

Das Kommunalabgabengesetz eines jeden Landes sieht vor, dass bei einer zentralen Schmutzwasseranlage die Beitragspflicht für Abwasser erst dann entsteht, wenn das Grundstück angeschlossen werden kann. Erst dann ist für das Grundstück ein Vorteil entstanden. Allerdings wäre der Abwasserbeitrag nicht gerechtfertigt, wenn der Vorteil nur vorübergehend entstehen würde.

Öffentliche Straßen ohne Widmung – was gilt bei Zweifeln der Öffentlichkeit?

Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr nach den Landesgesetzen gewidmet sind. Nach dem Sächsischen Landesstraßengesetz ist eine Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.

Straßenrecht: „Öffentliche“ Straße ohne Widmung?

Öffentliche Straßen sind Straßen, die nach den Vorschriften im Straßenrecht für den Verkehr gewidmet sind. Die Widmung ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung. Die Zuständigkeit für die Widmung ist in den jeweiligen Straßengesetzen der Länder geregelt. Für Ortsstraßen und sonstige Straßen ist für die Widmung die Gemeinde zuständig (für Sachsen: § 6 SächsStrG).

Heranziehung zur Auskunftserteilung für Statistik im Dienstleistungsbereich – Eingriff in die Berufsfreiheit ?

Statistik ist notwendig. Denn nur auf Grundlage gesicherter Erhebungen ist ein daseinsvorsorgender Staat wie die Bundesrepublik Deutschland in der Lage, die von ihm im politischen Bereich als notwendig erkannten Entscheidungen und Handlungen durch dazu berufene Organe zum richtigen Zeitpunkt und sachlich richtig zu treffen.


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