Forderungssicherungsgesetz – Schutz vor Forderungsausfällen in der Baubranche

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Baurecht

Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Es verfolgt den Zweck, Werkunternehmer besser vor Forderungsausfällen zu schützen, weil eine Vielzahl von Insolvenzen in der Baubranche auf Forderungsausfällen zurückzuführen sind.

Die wichtigsten Neuerungen:

· erleichterte Voraussetzungen für die Forderungen von Abschlagszahlungen,
· Erleichterungen für den Werkunternehmer bei Fälligkeit von Vergütungsansprüchen,
· Reduzierung der bestehenden Regelungen über den Druckzuschlag bei Mangeleinwendungen,
· Modifizierungen bei der Bauhandwerkersicherung bis hin zu einem einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung und
· die Ausweitung des Baubegriffs im Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen.

Ob die neue Regelung der Abschlagszahlungen wirklich zu einer Besserstellung des Unternehmers führen werden, wird teilweise in Frage gestellt. An dem Grundsatz der Vorleistungspflicht des Auftragnehmers ändert sich nichts. Der Unternehmer trägt deswegen weiter das Risiko des Forderungsausfalls. Dennoch, das Gesetz schafft deutliche Verbesserungen in der Rechtsstellung des Auftragnehmers.

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RA Zunft

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