Eine korrekte Belehrung des Versicherers über die Folgen der Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen muss inhaltlich sowohl die je nach dem Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers bestehenden Lösungsrechte des Versicherers darstellen als auch die jeweils daraus resultierenden nachteiligen Rechtsfolgen für den Versicherungsnehmer. Die Belehrung muss nicht zwingend auf einem gesonderten Blatt erfolgen.
Archiv der Kategorie ‘Medizinrecht’
Belehrung über die Folgen der Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen
Geschrieben von RA Starke in der Kategorie Medizinrecht, Personenversicherung, Versicherungsrecht. 0 Kommentare.Zur Befugnis des behandelnden Arztes für die Beauftragung von teuren Laboruntersuchungen auf Kosten des Patienten
Geschrieben von RA Starke in der Kategorie Medizinrecht. 0 Kommentare.Die Befugnis des Arztes, mit dem beim Patienten entnommenen Blut teure Laboruntersuchungen auf dessen Kosten zu veranlassen, richtet sich danach, was für eine medizinisch notwendige Versorgung des Patienten geboten ist, § 1 II 1 GOÄ, (BGH Urteil vom 14.01.2010 – III ZR 173/09). Kompletten Beitrag lesen
Brillenversorgung – Zur (Un-)zulässigkeit der Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker
Geschrieben von RA Starke in der Kategorie Medizinrecht. 0 Kommentare.Allein der Patientenwunsch, sämtliche medizinische Leistungen möglichst aus einer Hand zu erhalten, erlaubt es dem Augenarzt nicht, Verweisungen an einen bestimmten Optiker als Kooperationspartner auszustellen und ständig die von diesem Optiker nach den Vorgaben des Augenarztes gefertigten Brillen an die Patienten in der Praxis abzugeben. Vgl. Urteil vom 9. Juli 2009 – I ZR 13/07 Kompletten Beitrag lesen