Das Grundbuchbereinigungsgesetz begründet mit seinem Inkrafttreten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit an Grundstücken. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer eine Entschädigung.
Mit Urteil vom 28.11.2003 (Az. V ZR 129/03) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Regelung verfassungsgemäß ist. Kompletten Beitrag lesen